Die neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung – um was geht es? Teil 1

LebensmittelkennzeichnungsverordnungEigentlich wollte ich ja ein humoriges Bild erstellen mit einem Hinweisschild ähnlich wie für Hunde: “Allergiker – Wir müssen leider draußen bleiben”. Vor lauter Weihnachtsvorbereitungen bin ich leider nicht dazu gekommen und so hat mich die Realität tatsächlich eingeholt. Eine Gastwirtin aus Österreich hat tatsächlich so einen Hinweis an ihrem Fenster hängen (mehr dazu siehe hier). Um die neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (was für ein Wort) gibt es also sehr viel Diskussionen und Streit, deshalb will ich in einer Reihe von Blogeinträgen das ganze mal etwas entflechten.

Um was geht es bei der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung?

Seit dem 13.12.2014 müssen die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten bei Lebensmittel angegeben werden. Diese sind

  • Glutenhaltiges Getreide, das dann auch namentlich zu nennen ist (Weizen, Dinkel, andere Weizenarten, Roggen, Gerste, Hafer oder Züchtungen)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fische
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte, namentlich müssen genannt werden: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulphite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter)
  • Lupinen
  • Weichtiere

Ausnahme sind solche Stoffe, die durch die Verarbeitung keine Allergie mehr auslösen können. Dazu gehört z.B. Glukosesirup, Dextrose und Maltodextrine auf Weizenbasis – selbst bei einer Zöliakie, bei der wirklich streng auf Gluten geachtet werden muss, dürfen diese drei Inhaltsstoffe enthalten sind, da sie nichts mehr enthalten.

Auf verpackten Lebensmittel müssen die Allergene ab sofort hervorgehoben werden und die Schrift darf nicht mehr allzu winzig sein.

Die neue Regelung bei unverpackter Ware

Seit dem 13.12. müssen die Allergene jetzt nicht nur auf verpackten Lebensmittel stehen, sondern auch auf unverpackter Ware – also bei Bedienungstheken und in Restaurants. Diese Information darf zwar mündlich gegeben werden, aber auf Nachfrage soll auch eine schriftliche Dokumentation leicht erhältlich sein.

Ich habe diese Woche mal einen Versuch an der Fleischtheke eines Edeka-Markets genommen und ohne Zögern wurde mir der Ordner ausgehändigt. Leider konnte ich die gewünschte Wurst tatsächlich nicht essen, aber die Verkäuferin hat sich alle Mühe gegeben, etwas passendes für mich zu finden. Gleiches habe ich auch beim Kaufland erlebt, da steht sogar ein Schild auf der Theke, dass man den Ordner mit den Inhaltsstoffen einsehen kann und dem Hinweis, dass eine Kontamination (bei Zöliakie und auch Allergien sehr wichtig), nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Regelung betrifft aber nicht nur die Bedienungstheken in Supermärkten, die es natürlich relativ leicht haben, ihre Ware zu deklarieren, sondern auch jeglichen Verkauf von Speisen – also im Restaurant und in der Dönerbude und auf dem Weihnachtsmarkt und in der Eisdiele. Natürlich ist das ein ziemlicher Aufwand für die Gastronomen wie auch die Verkäufer, die sich teilweise noch nie Gedanken darüber gemacht haben und machen mussten, was sie da verkaufen.

Dies führte zu heftiger Kritik seitens der Gastronomen und ihrer Verbände – doch dazu mehr im 2. Teil dieser Reihe.


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Ein Kommentar

  1. Hallo,

    klar ist es erstmal ein Mehraufwand, aber ich finde es nicht schlimm einfach die Lebnesmittel zu kennzeichnen. Es hilft ja auch beiden Seiten, man braucht das Personal nicht ständig fragen, sondern kann selbst entscheiden was man im Restaurant isst ohne ständig mit schlechtem Gewissen das Personal zu Fragen was mal genervt reagiert oder einfach oft auch nicht weiß was drin ist.
    Die meisten Restaurants haben ja auch eine feste Speisekarte und müssen das nur einmal aufschreiben, wo ist das Problem?

    Viele Grüße
    Sandra

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